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   BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R   

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https://dejure.org/2006,958
BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige Unterbrechung - Beendigung der versicherten Tätigkeit - eigenwirtschaftlicher Grund - Handlungstendenz - Besuch der Ehefrau - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Ort der Tätigkeit - gemischte ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Dienstreise; mehrtägige Unterbrechung; Beendigung der versicherten Tätigkeit; eigenwirtschaftlicher Grund; Handlungstendenz; Besuch der Ehefrau; Wegeunfall; innerer Zusammenhang; Ort der Tätigkeit; gemisch ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe für die Einordnung eines Wegeunfalls als "Arbeitsunfall"; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Dienstreise - Lösung von der betrieblichen Tätigkeit - keine Rettungsabsicht bei automatischer Abwehr- oder Fluchtreaktion

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 4; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 5; ; SGB VII § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz bei Dienstreise mit Unterbrechung durch privaten Besuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 543 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32 S 113; zuletzt BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 mwN).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (so bereits BSGE 20, 215, 219 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 S 52; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 RdNr 10, jeweils mwN).

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Das BSG hat wiederholt klargestellt, dass die Beiladung eines anderen Versicherungsträgers wegen dessen möglicher Leistungspflicht (§ 75 Abs. 2 Alt 2 SGG, sog unechte notwendige Beiladung) allein der Prozessökonomie dient und ihre Unterlassung deshalb keinen Verfahrensfehler darstellt, wenn die im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen ergeben, dass der andere Versicherungsträger nicht leistungspflichtig sein kann (SozR 1500 § 75 Nr. 74; SozR 3-2200 § 539 Nr. 36 S 139 f).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar ist danach ua das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Befördern eines Arbeitsgerätes versichert, worunter unter bestimmten Voraussetzungen auch das Befördern eines Kraftfahrzeugs, wie hier des Dienstwagens, fallen kann (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch ein reflexartiges Ausweichmanöver im Straßenverkehr den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII erfüllen, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet ist, eine Rettungshandlung auszulösen (BSGE 64, 218 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteil des Senats vom 2. November 1999 - B 2 U 42/98 R - USK 99141).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 31/88

    Reflexartiges Ausweichmanöver - Versicherungsschutz - KonkreteGefahrenlage -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch ein reflexartiges Ausweichmanöver im Straßenverkehr den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII erfüllen, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet ist, eine Rettungshandlung auszulösen (BSGE 64, 218 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteil des Senats vom 2. November 1999 - B 2 U 42/98 R - USK 99141).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Das BSG hat wiederholt klargestellt, dass die Beiladung eines anderen Versicherungsträgers wegen dessen möglicher Leistungspflicht (§ 75 Abs. 2 Alt 2 SGG, sog unechte notwendige Beiladung) allein der Prozessökonomie dient und ihre Unterlassung deshalb keinen Verfahrensfehler darstellt, wenn die im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen ergeben, dass der andere Versicherungsträger nicht leistungspflichtig sein kann (SozR 1500 § 75 Nr. 74; SozR 3-2200 § 539 Nr. 36 S 139 f).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Erneuerung des Arbeitsgerätes - Schulwechsel -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar ist danach ua das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Befördern eines Arbeitsgerätes versichert, worunter unter bestimmten Voraussetzungen auch das Befördern eines Kraftfahrzeugs, wie hier des Dienstwagens, fallen kann (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot in Art. 6 Abs. 1 GG auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht herleiten (BVerfGE 82, 60, 81 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1 S 6; BVerfGE 107, 205, 213 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1 RdNr 28).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Der Gesetzgeber bestimmt im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 62, 323, 333; 87, 1, 36).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Der Gesetzgeber bestimmt im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 62, 323, 333; 87, 1, 36).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft -

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 30/65

    Unfallversicherungsschutz - Dienstreise - Urlaub während der Dienstreise -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 13 mwN und vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 14).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Erst mit der Fortführung des ursprünglichen Weges liegt wieder eine versicherte Tätigkeit vor (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 35) , es sei denn, dass aus der Dauer und der Art der Unterbrechung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss (vgl BSG vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl BSG vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 14).
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